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1. Lesebuch für kaufmännische Schulen - S. 80

1912 - München [u.a.] : Oldenbourg
80 47. Von der kaufmännischen Ehre. erleiden muß, ist das Geringere; aber er verfällt auch der all- gemeinen Verachtung, er verliert Ehre und Ehrenrechte und muß wie ein Geächteter unter redlichen Leuten wandeln. Drum sei bei der Eidesleistung strengste Gewissenhaftigkeit heilige Pflicht. Nur das beschwöre ein jeder, was er gewiß und sicher weiß! Nur das gelobe er, was er ausführen kann und nach Recht und Sitte ausführen darf! Mag Reichtum und Vorteil auf dem Spiele stehen, die Wahrheit steht am höchsten. Dies edle Gut wahre dir, Jüngling, so gut du es vermagst! Wer immer gleich mit Versicherungen bei der Hand ist, wie „auf Ehre! auf Ehr' und Seligkeit!" der wird's bald dahin bringen, daß man nicht viel auf seine Glaubwürdigkeit hält; denn so hohe Besitztümer verpfändet man nicht leichthin; das hieße ein frevles Spiel damit treiben. Du hast es in deiner Hand, daß dein bloßes Ja und Nein vollwichtig geachtet wird wie edles Metall. So schnell, oft um nichtiger Dinge willen, ist ein Eideswort gesprochen und doch umfaßt es Zeit und. Ewigkeit. Heilig sei dir der Eid um der Wahrheit, um deines himmlischen und irdischen Wohles willen! Nägelsbach. 47. Von der Kaufmännischen Ehre. In einer großen Gemeinde, wo die Geschäfte verwickelt und ausgedehnt sind, wo das Interesse mächtig ist, muß für das Gesetz und für die Rechtschaffenheit ein höherer Gerichtshof sein. Diese erhabene Stelle vertritt das Gericht der Ehre. Seine Beschlüsse sind in keinem Buche aufgezeichnet, noch ist sein Verfahren durch Regeln und Formeln bestimmt. Sein Sitz ist in der Brust ehren- hafter Männer und seine Macht offenbart sich in den unendlich verschiedenen Handlungen, die keinen Zeugen haben, und in dem ausgedehnten Vertrauen des geschäftlichen Verkehrs. Ohne Ehre müßte der Handel bei jedem Schritte innehalten um Schreibzeug hervorzuholen; Argwohn und Mißtrauen würden wie eine schwere Rüstung den Gang jedes Unternehmens aufhalten und lähmen. „Man sollte stolz sein auf sein Geschlecht," sagt ein berühmter eng- lischer Schriftsteller, „wenn mal: sieht, welches Vertrauen auf einen Kaufmann von seinem entfernten Geschäftsfreund gesetzt wird, der ohne andre Sicherheit als dessen Ehre ihm den Reichtum einer ganzen Flottille anvertraut und sanft und ruhig schläft, weil er das feste Vertrauen hat, daß er sicher ist." Es ist wirklich ein erhebender Gedanke in der Verdorbenheit der Welt, ein Lichtblick in ihrer Finsternis, daß wir einen Menschen dem andern, obgleich beide durch Meer und Länder voneinander getrennt sind, un-

2. Lesebuch für kaufmännische Schulen - S. 183

1912 - München [u.a.] : Oldenbourg
92. Die Rainmüller Buben. 183 Herzen, die Müllerin rastlos den langen Tag und fast zu sehr beküm- mert um des Hauses äußere Wohlfahrt, die drei Söhne überquellend von Jugendmut, aber auch wild und widersetzlich gegen Herkommen und Ordnung, zügellos in allen Genüssen und Leidenschaften. Solange des Vaters Aug' und Rechte regierten, mußten sie ge- horsamen; denn wenn der seinen Kittel aufstülpte und rief: „Herr, stärke meinen Arm!" da brach aller Trotz und Ungestüm. An einem Festtagabend wankte der Müller wie ein Kranker nach Hause. „Mutter," stöhnte er, indem er sich schwer auf die Bank fallen ließ, „alles war umsonst, was wir getan haben für Leib und Seele unserer Kinder. Ich hab' sie heut wieder stundenlang beob- achtet im Wirtshause; meine Buben sind Säufer! Die Rainmühle, unser liebes Heim, wird daran verderben und sie werden elend sterben. Ich sehe es, ich weiß es!" Den Kopf legte er auf die Arme und hob ihn nicht wieder; ein Schlag hatte seinem Leben ein jähes Ziel gesetzt. Nun das zürnende Auge des Mahners nicht mehr leuchtete, ging's bald aus eiuer andern Tonart in der Rainmühle. Die bekam vor allem die Müllerin zu verspüren. Sie mußte büßen, was sie in unvernünftiger, blinder Liebe an ihren Söhnen gesündigt hatte. Wie oft hatte sie im geheimen die Anordnungen des Vaters zu um- gehen oder zu vereiteln gewußt! Wie viele Auswüchse hatte sie beschönigt, verschwiegen! Wie sehr hatte sie dem übermütigen und zügellosen Treiben ihrer Buben Vorschub geleistet! Und jetzt statt Liebe offener Hohn, statt Dank Kränkungen ohne Zahl! Frei waren jetzt die Rainmüller Söhne; das empfand auch bald die Gemeinde, die ganze Gegend. Kein Sonntag verging, ohne daß sie nicht sinnlos betrunken in blutige Händel und Schlägereien ver- wickelt wurden. Das Geld wurde für Bier und Wein und Spiel auch an Wochentagen geradezu zum Fenster hinausgeworfen. An edlen Seelen, die es aufzuheben verstanden, fehlte es nicht. Je toller die Burschen mit den ehrlichen Spargroschen ihrer Eltern um- sprangen, desto stiller und leerer ging die Mühle; die Arbeit blieb aus, dafür schauten Einschränkung und Entbehrung zum Fenster herein. Wohl hörten jetzt die „noblen Passionen" von selber auf, die un- sinnigen Gastereien, das Hazardieren, das wahnwitzige Wetten, das Rennenreiten; sogar das Jagen und Fischen mußten die lockeren Vögel lassen, da Acker um Acker, Wiesgrund und Waldteil verpfändet und verkauft waren. Nun wurde die Ahnung des Vaters mit er- schreckender Schnelle volle Wirklichkeit. Die Rainmüller Buben begannen, jedes sittlichen Haltes bar, „ihr Elend zu vertrinken". Der Alkohol, dieser grause Würgengel, der vor allem der Schnaps- flasche entsteigt, machte rasche Arbeit mit den entnervten Jünglingen.

3. Lesebuch für kaufmännische Schulen - S. 283

1912 - München [u.a.] : Oldenbourg
137. Das Münzsystem. 283 anderm Metall. Dies geschieht um denselben größere Härte zu verleihen und damit eine zu rasche Abnutzung im Verkehr zu ver- hindern. Diese Beimischung von anderm Metalle, meist Kupfer, nennt man Legierung oder Beschickung. Die Menge reinen Edelmetalls, welche in einer Münze enthalten ist, nennt man den Feingehalt, während man das Gesamtgewicht der Münze, Edelmetall und Legierungsmetall zusammengenommen, als Rauh- gewicht, auch Bruttogewicht bezeichnet. Früher bezeichnete man das Bruttogewicht mit dem Ausdrucke Schrot, das Fein- gewicht mit dem Worte Korn. Das Verhältnis des Feingehaltes zum unedlen Metall wurde in Lot oder Karat ausgedrückt, wie wir heute noch vielfach hören 16 karätig, 20 karätig usw. In unserer Zeit drückt man den Feingehalt in 1000 Teilen aus. So ist das Mischungsverhältnis bei unsern Gold- und Silber- münzen 900 : 100, d. h. eine Goldmünze enthält 900 Teile Gold und 100 Teile Kupfer, eine Silbermünze 900 Teile Silber und 100 Teile Kupfer. Unser Zehnmarkstück enthält 3,584 Gramm reines Gold und ist 3,982 Gramm schwer. Eben wurde gesagt, daß nach dem deutschen Münzgesetz aus einem Kilogramm Feingold 139y2 Zwanzigmarkstücke und 279 Zehn- markstücke hergestellt werden. Dieses Stückzahlverhältnis zwischen Münzgrundgewicht (Kilogramm) und den daraus zu prägenden Münzen (139% resp. 279) nennt man den Münzfuß. Nun aber ist es ganz klar, daß bei der verhältnismäßigen Klein- heit der Münzen und ihres Gewichtes eine absolute Gleichheit nicht erzielt werden kann. Ganz kleine Unterschiede in Gewicht und Fein- gehalt lassen sich nicht wohl vermeiden. Darum setzen die Gesetze eine Grenze fest, bis zu welcher solche Fehler zulässig sind (Feh- lergrenze, Passiergewicht). So bestimmt das deutsche Münzgesetz in § 11: „Geldmünzen, deren Gewicht um nicht mehr als "Vlooo hinter dem Sollgewichte zurückbleibt (Passiergewicht) und die nicht durch gewaltsame oder gesetzwidrige Beschädigung im Ge- wicht verringert sind, sollen bei allen Zahlungen als vollwichtig gelten." Solche Geldmünzen, die das Passiergewicht nicht erreichen, werden eingezogen, gleichviel, ob das Mindergewicht herrührt von der Ausprägung oder von der Abnutzung im Verkehr. Sind tmgegeii die Stücke gewaltsam beschädigt, durch Abfeilen, Beschneiden, Ein- legen in Scheidewasser, so werden sie an den öffentlichen Kassen zerschlagen. Wenn aber jemand absichtlich diese Münzen beschädigt, ihnen durch Beschneiden oder sonstwie Gold entzieht und dann als vollgültig wieder in Verkehr setzt, so wird er mit Gefängnis bestraft, neben welchem auf Geldstrafe bis zu 3000 Mark erkannt werden kann.

4. Lesebuch für kaufmännische Schulen - S. 20

1912 - München [u.a.] : Oldenbourg
20 8. Als Der Urgroßvater Kaufmann war. ständige Laster eines jungen Menschen und der Weg sind, so die- selben zur Untreue und anderen bösen Unternehmungen verführet, so muß ein Handelsbursche, wenn er sein Glück muthwillig nicht verschertzen will, sich auch eines nüchternen und vernünftigen Wan- dels allezeith befleißiget!, sich niemals zu einer Sauff- oder Spiel- gesellschaft bringen, und sich dazu verleithen lassen, andrer Gestalt derselbe zu gewärtigen hat, daß er sogleich aus Dienst geschafft werde, und das Kostgeld vor der Zeith, da er in den Dienst ge- standen, entrichtet werden müsse". Auch der Aufwand in Kleidung tvar in der ferneren Vergangenheit den Handelsburschen untersagt, tvas bei dem geraden, schlichten Sinne der damaligen Handel- treibenden nicht weiter wundert. Ein Nürnberger Kaufmann aus altem Patrizierhause schrieb einst seinem Sohne folgende Mahnung: „Ich hab dich darumb hingeschickt, daß du lernest Geld getvinnen, und lernest nit Geld verzehren und vertun, denn es hängt einem sein Lebtag an. Ich bin wohl zwei Jahre außen gewest, ich hatte so viel nit verzehret als du. Und ist auch nit meine Meinung, daß du tust, was du an den andern siehst, es schadet nit, daß du schlicht gehest. Aber mit atlassenen Wammsen ist es zu viel, dann Feigen- säcke sollen nit atlassen Wamms tragen, man will sonst wähnen, du seist eines Grafen Sohn." Auch über die Wahrung der Geschäftsgehei m- nisse ließen sich alle Kaufmannsinnungsgesetze aus. Das Magde- burger Statut sagte hierüber: „Schließlich recommandieretz einen Handelsburschen nebst der Treue und guten Aufführung oder Lebens- wandel insonderheit auch die Verschwiegenheit. Daher muß der- selbe die Geschäfte seiner Herrschaft so wenig, als die Heimlichkeit ihrer Handlung und Korrespondenz austragen oder ausplaudern." Zuletzt war auch der Vertragsbruch vorgesehen. Die Be- stimmungen hierüber heißen: „Entliefe ein Bursche seinem Herren, so kann und soll er auch nicht wieder angenommen werden, sondern er muß nachher ein andres Metier ergreifen." Unter all diesen und hundert andern Bestimmungen legte der Kaufmannslehrling seine Lehrjahre zurück. Er erhielt während der Zeit, die mitunter sogar sechs Jahre überstieg, vom Prinzipal nur freie Wohnung und Ko st und höchstens am Schlüsse der Burschenzeit ein „würdig und angemessen Geschenk", das jedoch meist so gering war, daß es heutzutage, alle Verhältnisse in Rech- nung gezogen, einem Lehrling nicht einmal als Weihnachtsgrati- fikation genug wäre. Endlich kam der Tag der Lossprechung, d. h. der Handels- bursche wurde in feierlicher Stunde und nach Ablegung einer Prü- x) empfiehlt: 2) sprich Meti-e: Handwerk.

5. Lesebuch für kaufmännische Schulen - S. 80

1912 - München [u.a.] : Oldenbourg
80 47. Von der kaufmännischen Ehre. erleiden muß, ist das Geringere; aber er verfallt auch der all- gemeinen Verachtung, er verliert Ehre und Ehrenrechte und muß wie ein Geächteter unter redlichen Leuten wandeln. Drum sei bei der Eidesleistung strengste Gewissenhaftigkeit heilige Pflicht. Nur das beschwöre ein jeder, was er gewiß und sicher weiß! Nur das gelobe er, was er ausführen kann und nach Recht und Sitte ausführen darf! Mag Reichtum und Vorteil auf dem Spiele stehen, die Wahrheit steht am höchsten. Dies edle Gut wahre dir, Jüngling, so gilt du es vermagst! Wer immer gleich mit Versicherungen bei der Hand ist, wie „auf Ehre! auf Ehu und Seligkeit!" der wird's bald dahin bringen, daß man nicht viel auf seine Glaubwürdigkeit hält; denn so hohe Besitztümer verpfändet man nicht leichthin; das hieße ein frevles Spiel damit treiben. Du hast es in deiner Hand, daß dein bloßes Ja und Nein vollwichtig geachtet wird wie edles Metall. So schnell, oft um nichtiger Dinge willell, ist ein Eid es wort gesprochen und doch umfaßt es Zeit und Ewigkeit. Heilig sei dir der Eid um der Wahrheit, um deiiles himmlischen uild irdischen Wohles willell! Nägelsbach. 47. von der Kaufmännischen Ehre. In einer großen Gemeinde, wo die Geschäfte verwickelt llnd ausgedehnt sind, wo das Interesse mächtig ist, muß für das Gesetz ulld für die Rechtschaffenheit ein höherer Gerichtshof sein. Diese erhabene Stelle vertritt das Gericht der Ehre. Seine Beschlüsse sind ill keinem Buche ailfgezeichllet, llvch ist fein Verfahren durch Regeln und Formeln bestimmt. Sein Sitz ist in der Brust ehren- hafter Männer und seine Macht offenbart sich in den unendlich verschiedenen Handlungen, die keinell Zeugen haben, und in dem ausgedehnten Vertrauen des geschäftlichen Verkehrs. Ohne Ehre müßte der Handel bei jedem Schritte iilnehalten um Schreibzeug hervorzuholen; Argwohn und Mißtrauen würden wie eine schwere Rüstullg den Gang jedes Unternehmens aufhalten ulld lähmen. „Mall sollte stolz fein auf sein Geschlecht," sagt ein berühmter eng- lischer Schriftsteller, „wenn mall sieht, welches Vertrauen auf einen Kaufmann voll seinem entfernten Geschäftsfreund gesetzt wird, der ohlle andre Sicherheit als dessen Ehre ihm den Reichtuln einer ganzen Flottille anvertraut und sanft und ruhig schläft, weil er das feste Vertrauen hat, daß er sicher ist." Es ist wirklich ein erhebender Gedanke ill der Verdorbenheit der Welt, ein Lichtblick in ihrer Finsternis, daß wir eillen Menschen dem andern, obgleich beide durch Meer Ulld Länder voneinander getrennt sind, un-

6. Lesebuch für kaufmännische Schulen - S. 81

1912 - München [u.a.] : Oldenbourg
47. Boi: der kaufmännischen Ehre. 81 bedingten Kredit schenken sehen. Wir gewahren, wie er den Anker- festen und unerschütterlichen Vertrauens an der bekannten Redlich- keit eines Menschen, den er niemals von Angesicht zu Angesicht sah, befestigt, wie er, bei all seiner Furcht vor den trügerischen Elementen, wodurch sein Eigentum sich bewegen muß, voll Zu- versicht ist, daß, wenn dieses das Haus seines Vermittlers oder Agenten erreicht, seine Angst und Besorgnisse ein Ende haben. Siegesruhm und die glänzendsten Erfolge staatsmännischer Weisheit können einem Lande kaum mehr Achtung und Auszeichnung ge- währen als solch ein ehrenhaftes Benehmen seiner Kaufleute. Die Ehre ist der Zwilliugsbruder des Kredits. Wer würde seiu Eigentum andern anvertrauen, wenn er weiter keine Zuversicht auf die Wiedererlangung hätte als das Gesetz? Die Ehre ist der Schutzpatron des Geschäfts. Wer würde die ungeheure Last not- wendiger Arbeit, die ein Geschäft verlangt, auf seine Schultern laden, wenn auf keines Menschen Wort Verlaß wäre? Das Ge- schäft würde entarten in elenden Schacher und die Gesellschaft in Barbarei zurücksinken. Ein Mann von Ehre wird die Gesetze seines Landes nie benutzen um sich von einer Schuld zu befreien; ein Mann von Ehre wird z. B. nie die Tilgung einer Schuld ver- weigern, weil sie nach den Landesgesetzen verjährt ist, d. h. eine Klage darüber bei Gericht nicht mehr angestellt werden kann, oder * weil das Gesetz, wie zur Zeit die deutsche Börsengesetzgebung, seine Verpflichtung, wenn sie aus einem Differenzgeschäfte herrührt, als nicht einklagbar bezeichnet! Ehre ist für den Kaufmann, was Mut für den Soldaten, Unparteilichkeit für den Richter. Ein Mann verletzt die Gesetze der Ehre, wenn er eine Mit- teilung, die ihm im Vertrauen gemacht wird, benutzt dem Nach- richtgeber zuvorzukommen; er handelt gegen die Gesetze der Ehre, wenn er eines andern Ungeschick oder Mangel an Erfahrung be- nutzt Vorteil daraus zu ziehen; er ist kein Mann von Ehre, wenn er nicht nötigenfalls Opfer bringt um seine Schulden zur rechten Zeit bezahlen zu können; wenn er seinen Konkurrenten einen schlechteren Ruf gibt, als sie nach seinem Wissen verdienen; wenn er von einem Käufer mehr als den Marktpreis §u nehmen ver- sucht und dessen Unwissenheit benutzt ihn zu überteuern; wenn er unter dem Marktpreise verkauft um seinen benachbarten Konkur- renten Kunden wegzulocken; wenn er für Dienstleistungen und Gefälligkeiten undankbar ist; wenn er seine Angestellten an seinem Glück keinen Anteil haben läßt, mit einem Wort, wenn er Hand- lungen begeht, die, wenn sie allgemein bekannt würden, ihn in der Achtung seiner Künden oder eines jeden redlichen Mannes erniedrigen müßten. Baier-Knörk, Lesebuch für kaufmännische Schulen. 6

7. Lesebuch für kaufmännische Schulen - S. 82

1912 - München [u.a.] : Oldenbourg
82 47. Von der kaufmännischen Ehre. Kaufleute, gestattet eiu Mahnwort au euer Herz ititb an euern Verstand! Wenn die Fluten des treulosen Ozeans eure Schiffe verschlungen haben; wenn die Preise fallen und jede Hoffnung erlischt; wenn das entsetzliche Gespenst des Bankrotts euch in das Gesicht starrt — haltet fest an dem Anker der Ehre und laßt ihn nid)!! Schreibt euren Geschäftsfreunden wie einst Franz I. seiner Mutter: „Alles ist verloren, nur die Ehre nicht!" Auf die dunkle Nacht folgt der Tag, die Stürme werden sich legen, die Sonne wird wieder erscheinen und freundlich lächeln und die Blume wird die Wolke segnen, sobald sie vorübergezogen ist. Kaufleute, erwerbt Geld, erwerbt davon, soviel ihr könnt, aber erwerbt es mit Ehren! Sprecht nicht von Gemeinheit und Niedrigkeit des Handels oder von dem verderblichen Einfluß des Geschäfts! Verachtet List und Ränke! Flieht alle gewundenen, krummen Schleichwege! Brandmarkt den Mann, der das Ver- trauen mißbraucht und Treu und Glauben ohne Scheu mit Füßen tritt, als einen Dieb! Bedenkt, daß ihr den allgemeinen Ruf und Kredit eures Volkes in Händen habt! Wenn ihr selbst betrügerisch, treulos und unehrenhaft seid, so wird auch der Ruf eures Landes in allen Teilen der Welt ähnlich lauten. Laßt eure Läden, Speicher, Märkte Tempel sein, die der Ehre geweiht sind! Schreibt über Tür und Tor: „In d i e s e u Mauern ist jeder siche r." Laßt von euch Geschäftsleuten gesagt werden, was man vom alten Tyrus rühmte: „Seine Kaufleute waren die Fürsten und Edel- leute der Erde!" F. Treiber.

8. Lesebuch für kaufmännische Schulen - S. 183

1912 - München [u.a.] : Oldenbourg
92. Die Rainmüller Buben. 183 Herzen, die Müllerin rastlos den langen Tag und fast zu sehr beküm- mert um des Hauses äußere Wohlfahrt, die drei Söhne überquellend von Jugeudmut, aber auch wild und widersetzlich gegen Herkommen und Ordnung, zügellos in allen Genüssen und Leidenschaften. Solange des Vaters Aug' und Rechte regierten, mußten sie ge- horsamen; denn wenn der seinen Kittel aufstülpte und rief: „Herr, stärke meinen Arm!" da brach aller Trotz und Ungestüm. An einem Festtagabend wankte der Müller wie ein Kranker nach Hause. „Mutter," stöhnte er, indem er sich schwer auf die Bank fallen ließ, „alles war umsonst, was wir getan haben für Leib und Seele nuferer Kinder. Ich hab' sie heut wieder stundenlang beob- achtet im Wirtshause; meine Buben sind Säufer! Die Rainmühle, unser liebes Heim, wird betreut verderben und sie werden elend sterben. Ich sehe es, ich weiß es!" Den Kopf legte er auf die Arme und hob ihn nicht wieder; ein Schlag hatte seinem Leben ein jähes Ziel gesetzt. Nun das zürnende Auge des Mahners nicht mehr leuchtete, ging's bald aus einer andern Tonart in der Rainmühle. Die bekam vor allem die Müllerin zu verspüren. Sie mußte büßen, was sie in unvernünftiger, blinder Liebe an ihren Söhnen gesündigt hatte. Wie oft hatte sie im geheinten die Anordnungen des Vaters zu um- gehen oder zu vereiteln gewußt! Wie viele Auswüchse hatte sie beschönigt, verschwiegen! Wie sehr hatte sie dem übermütigen und zügellosen Treiben ihrer Buben Vorschub geleistet! Und jetzt statt Liebe offener Hohn, statt Dank Kränkungen ohne Zahl! Frei waren jetzt die Rainmüller Söhne; das empfand auch bald die Gemeinde, die ganze Gegend. Kein Sonntag verging, ohne daß sie nicht sinnlos betrunken in blutige Händel und Schlägereien ver- wickelt wurden. Das Geld wurde für Bier und Wein und Spiel auch an Wochentagen geradezu zum Fenster hinausgeworfen. An edlen Seelen, die es aufzuheben verstanden, fehlte es nicht. Je toller die Burschen mit beit ehrlichen Spargroschen ihrer Eltern um- sprangen, desto stiller und leerer ging die Mühle; die Arbeit blieb aus, dafür schauten Einschränkung und Entbehrung zum Fenster herein. Wohl hörten jetzt die „noblem: Passionen" von selber auf, die un- sinnigen Gastereien, das Hazardieren, das wahnwitzige Wetten, das Rennenreiten; sogar das Jagen und Fischen mußten die lockeren Vögel lassen, da Acker um Acker, Wiesgrund und Waldteil verpfändet und verkauft waren. Nun wurde die Ahnung des Vaters mit er- schreckender Schnelle volle Wirklichkeit. Die Rainmüller Buben begannen, jedes sittlichen Haltes bar, „ihr Elend zu vertrinken". Der Alkohol, dieser grause Würgengel, der vor allem der Schnaps- slasche entsteigt, machte rasche Arbeit mit den entnervten Jünglingen.

9. Kurzgefaßtes Lehr- und Lesebuch für kaufmännische Schulen - S. 62

1913 - Berlin : Mittler
62 Liebe deinen Nächsten wie dich selbst. Du lebst für dich, wenn du für andere lebst. Betrage dich gegen alle, wie du wünschest, daß sie sich gegen dich betragen möchten: leiste ihnen, was du von ihnen forderst: ertrage schonend, was sie dir nachsehen sollen: achte das ihrige: halte ihre Ehre heilig. Wer nur gerecht ist, wird hart: wer nur natürlich ist, wird roh. Sei gerecht und billig, natürlich und gesittet. Verdienstliche Handlungen erwerben Achtung. Liebe ist der Bescheidenheit Lohn: Heuchelei ist falsche Münze: Wahrheit ist echtes Gold. Auf krummen Wegen gehest du krumm: du gleitest auf schlüpfrigen. Geradheit ist des Mannes Zier. Ein Plauderer ist ein alberner Dieb: er entwendet, indem er verschwendet. Ein Verleumder ist ein Ehrenräuber. Mitwisser und Hehler eines Verbrechens sein, ist eine Missetat. Die Gemeinheit neigt zur Gemeinheit: so erkennt man ans deinem Umgang deinen Sinn. Böse Gesellschaften verderben gute Sitten: darum suche nur die auf, die du höher achtest als dich, und mache, daß die Guten dich suchen. Um dir Menschenkenntnis zu erwerben, lerne dich selbst erst kennen. Willst du frei sein, beherrsche dich selbst. Wollest du immer genug haben, lerne entbehren. Willst du gebieten, lerne gehorchen. Beharrlichkeit übt sich an Hindernissen. Hältst du die Zeit zu Rate, so hast du Zeit: suche nicht bloß zu erwerben, sondern auch zu erhalten: erspart ist erworben. Ordnung ist halbe Arbeit. Nicht vom Augenblick erwarte des Fleißes Lohn: im Frühling hält niemand Ernte. Auf gerechtem Gute ruht Segen. Liebe zur Wahrheit ist Liebe zur Tugend. Tugend aber, mit Geschicklichkeit und Kenntnissen, ist das Kapital, welches in sich selbst das Unterpfand seiner Sicherheit trägt, Achtung erwirbt und Zutrauen erweckt und so für diese, wie für jene Welt die reichsten Zinsen bringt. Sammle daran in deinen Lehrjahren, damit du nicht in geistiger und sittlicher Blöße deine Wanderjahre antreten mußt. Ii. Nicht wie eine Wissenschaft allein, nicht wie eine Kunst allein, nicht wie ein Handwerk allein lernt man die Handlung. Sie legt mechanische Verrichtungen ans; nur durch Übung erwirbst du Fertigkeit darin, nur durch Gewöhnung erhältst du die Lust dazu. Sie fordert wissenschaftliche Kenntnisse: — nur durch fleißiges Lernen erlangst du diese. Sie setzt reiche Erfahrung und reife Urteilskraft voraus: — beides verschaffst du dir nur durch Umgang mit Menschen ans allen

10. Kurzgefaßtes Lehr- und Lesebuch für kaufmännische Schulen - S. 65

1913 - Berlin : Mittler
65 in Verwahrung deines Herrn, sollst du wie für deines Herrn Eigen- lum sorgen. Seine Handelsfreunde sollst du wie die deinigen be- handeln; durch dein Bemühen muß ihre Zahl sich mehren. Du sollst nicht murren, wenn Menschen deine Geduld prüfen, deren Gunst der Handlung nützen könnte. Ohne Heuchelei sollst du höflich und bescheiden, zuvorkommend und willig gegen jedermann sein. Laß dich in allem vom Gesetz der strengsten Gewissenhaftigkeit leiten und meide auch den Schein des Unrechts; darum verhehle nicht, was du Unrechtes siehest, und füge dich gern in die verständige Anordnung, während deiner Lehrjahre kein Geld in der Tasche zu tragen. Auch dein Umgang soll sich hiernach richten; erregt er Verdacht, so bist du um Vertrauen und Ehre. Ein jedes Geschäft muß, so redlich es sei, als ein Geheimnis des Hauses betrachtet werden. Merke das wohl. v. Die Hilfseinrichtungen des Handels. Der Weltpostverein. Am 15. September 1874 traten die Bevollmächtigten von 22 Staaten aus 4 Weltteilen — Australien allein war nicht vertreten — im Ständehaus zu Bern zusammen. Vertreten waren Ägypten, Belgien, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Groß- britannien, Italien, Luxemburg, die Niederlande, Norwegen, Öster- reich, Portugal, Numänien, Rußland, Schweden, die Schweiz, Serbien, Spanien, die Türkei, Ungarn und" die Vereinigten Staaten von Amerika. Als Bevollmächtigte hatte die Mehrzahl der Staaten die Leiter des Postwesens oder diesen nahestehende Beamte geschickt. Auch Deutschland hatte seinen Generalpostdirektor entsandt. Um 11 Uhr vormittags trat der Kongreß in dem festlich geschmückten Stände- saal zu seiner ersten Sitzung zusammen. Den Vorsitz führte der Leiter des Schweizer Postwesens, Bundes- rat Boret. Die Unterlage für die Verhandlungen bildete der deutsche Entwurf zu einem allgemeinen Postvereinsvertrag, der zunächst zur Beratung einem Ausschuß übertragen wurde, zu dessen Vorsitzenden man Stephan ernannte. Am 15. September hatte der Kongreß seine Verhandlungen begonnen, und am 9. Oktober war durch Unterzeichnung des Ver- trages der Weltpostverein ins Leben gerufen. Innerhalb weniger Wochen hatten sich dadurch die wichtigsten Kulturländer des Erdballs zu einer Postgemeinschaft.zusammengeschlossen — .22 europäische und überseeische Staaten mit einer Bevölkerung von 345 Millionen Seelen. Daß sic herbeigeführt werden konnte, war das Verdienst Kaufmännisches Lehr- und Lesebuch. 5
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